Schengener Abkommen

Freitag, 7. Dezember 2007

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Erweiterung des Schengengebietes

Quelle: http://sicherblog.blog.de/2007/12/07/schengen_erweiterung_beschlossen~3410565

Das BMI hat in seiner neusten Pressemitteilung die Erweiterung des Schengenraums Angekündigt:

"Der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union hat heute den entscheidenden Beschluss über die Erweiterung des Schengen-Raums um neun Staaten gefasst. Damit entfallen am 21. Dezember 2007 die Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen. Für die Luftgrenzen folgt der 30. März 2008 als Stichtag. Neben den an Deutschland grenzenden Staaten Polen und Tschechien gehören hierzu Estland, Lettland und Litauen sowie Malta, die Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Der Wegfall der Grenzkontrollen bedeutet nicht weniger Sicherheit. Es wird vielmehr ein Plus an Sicherheit und ein Mehr an Freiheit geben. Die EU hat daher dem Sicherheitsaspekt immer die gleiche Bedeutung eingeräumt wie dem Freiheitsgedanken. Dennoch führt die bevorstehende Erweiterung des Schengen-Raums bei vielen Bürgern zu Nachfragen, auf die das Bundesinnenministerium, aber auch die Bundespolizei und die Europäische Kommission, durch Publikationen und aktuelle Internetangebote reagieren. Darin wird sowohl über praktische Reisetipps als auch über das Bündel sicherheitspolitischer Ausgleichsmaßnahmen informiert. So wurden zum Schutz der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten die Kontrollen an den Außengrenzen der EU verstärkt und einheitliche Standards eingeführt. Die Schengen-Staaten haben sich zudem auf eine engere Zusammenarbeit der jeweiligen Polizei- und Justizbehörden geeinigt, um die organisierte Kriminalität besser und erfolgreicher zu bekämpfen. Eine der wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen ist die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS), ein Fahndungs- und Informationssystem, durch das die jeweiligen nationalen Polizei- und Justizbehörden Daten über Personen oder gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge abrufen können.

Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen wurde auch eine Harmonisierung der Einreise- und Visabestimmungen notwendig. Ein einheitliches Schengen-Visum erlaubt Drittstaatsan­gehörigen den kurzfristigen Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum, wenn sie von einem Schengen-Staat die Genehmigung dazu erhalten haben.

Das Bundesministerium des Innern hat zur Erweiterung des Schengen-Raumes eine Faltkarte mit zahlreichen Informationen herausgegeben. Sie enthält eine Darstellung der bisherigen Schengen-Staaten und der Beitrittsländer (mit den jeweiligen Beitrittsdaten) und eine Darstellung der deutschen Außengrenzen. Die Rückseite der Faltkarte informiert u. a. über die Entstehungsgeschichte, die Bedeutung für Freiheit und Sicherheit, gibt aber auch ganz praktische Hinweise zu Reisedokumenten, zu Zahlungsmitteln, zur Gesundheitsversorgung, zu Notrufnummern etc."

Na hoffen wir mal das das alles so klappt wie geplant.

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